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Hausbesuche



Hausbesuche werden in der Regel vom Arzt verordnet und auf der Heil- mittelverordnung (Rezept) eingetragen.

Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse zuzahlungsbefreit sein, entstehen für Sie keine Kosten, ansonsten gilt eine 10%ige Zuzahlung gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Hausbesuchsvergütung.

Bei Privatpatienten übernimmt im Regelfall die Krankenversicherung die gesamten Kosten.

Hausbesuche führe ich im Umkreis von ca. 15 km durch (siehe Karte unten).

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen zu den Hausbesuchen haben.


Landkreis Altoetting und Mühldorf



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